Hortausschuss
Der Hortausschuss:
arbeitet als demokratisches Beratungsgremium auf der Rechtsgrundlage des § 7 des Brandenburgischen Kita-Gesetzes.
Im Hortausschuss vertreten sind Eltern und Mitarbeitervertreter, die für zwei Jahre gewählt sind.
Aufgaben des Hortausschusses
- Die Elternvertreter sind Ansprechpartner für alle Eltern. Sie sammeln Anregungen und Hinweise, die in den Beratungen des Hortausschusses Berücksichtigung und Beratung finden
- Über personelle und finanzielle Entscheidungen in der Horteinrichtung berät und entscheidet der Hortausschuss nicht.
Elternvertreter: Verteter der Einrichtung:
Frau Lichtenberger Frau Rublack
Frau Mertsch Herr Jelowik
Frau Seyberth
Vertreter des Trägers:
Herr Neumann oder Bevollmächtigte
Wenn Sie Anregungen, Hinweise, Fragen oder Probleme haben, dann wenden Sie sich bitte an die oben genannten Vertreter.