Hortausschuss
Der Hortausschuss:
arbeitet als demokratisches Beratungsgremium auf der Rechtsgrundlage des § 7 des Brandenburgischen Kita-Gesetzes.
Im Hortausschuss vertreten sind Eltern und Mitarbeitervertreter, die für zwei Jahre gewählt sind.
Aufgaben des Hortausschusses
Die Elternvertreter sind Ansprechpartner für alle Eltern. Sie sammeln Anregungen und Hinweise, die in den Beratungen des Hortausschusses Berücksichtigung und Beratung finden
Über personelle und finanzielle Entscheidungen in der Horteinrichtung berät und entscheidet der Hortausschuss nicht.
Elternvertreter: Verteter der Einrichtung:
Frau Szonn Frau Rublack
Frau Rössel Frau Krautzig-Bramer
Frau Wach Frau Magoltz
Vertreter des Trägers:
Herr Libutzki
Herr Merting
Herr Netzker
Wenn Sie Anregungen, Hinweise, Fragen oder Probleme haben, dann wenden Sie sich bitte an die oben genannten Vertreter.